Eine Übersicht.
Die Dienstgrade in der freiwilligen Feuerwehr bemessen sich an der Zugehörigkeit im aktiven Dienst in Jahren, sowie der Absolvierung diverser Lehrgänge.
Dienstgrad | Abzeichen | Voraussetzungen |
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Feuerwehrfrau-/Feuerwehrmann-Anwärter | Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr | |
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann | Truppmannausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) | |
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann | Drei Dienstjahre, Truppmannausbildung Teil 1 und 2 und ein Sonderlehrgang | |
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann | Vier Dienstjahre, Truppführerlehrgang und zwei Sonderlehrgänge | |
Löschmeisterin / Löschmeister | Vier Dienstjahre, Gruppenführerlehrgang und drei Sonderlehrgänge | |
Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister | Fünf Dienstjahre, Gruppenführerlehrgang und vier Sonderlehrgänge | |
Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister | Fünf Dienstjahre, Zugführerlehrgang und vier Sonderlehrgänge | |
Brandmeisterin / Brandmeister | Sechs Dienstjahre, Zugführerlehrgang und fünf Sonderlehrgänge | |
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister | Sieben Dienstjahre, Verbandsführerlehrgang und sechs Sonderlehrgänge | |
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister | Acht Dienstjahre, Verbandsführerlehrgang und sieben Sonderlehrgänge |
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